Mietbedingungen E-Bike
I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG
1.) Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten e-Bikes an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Beim E-Bike wird bei Bedarf das passenden Ladegeräte mitgegeben. Dieses ist sorgsam zu behandeln (Transport nur in Rucksack).
2.) Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und durch tiefes Wasser benutzen.
3.) Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
II. PFLICHTEN DES MIETERS
1.) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2.) Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
III. REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
IV. UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde; weiters haftet der Mieter für alle Schäden, die er verursacht und ersetzt allfällige Reperaturkosten zu 100% oder bei Totalschaden dem Vermieter dasselbe Modell (likebike.at, Modell Oberon, Preis 2022: € 1.700,00) zum Neupreis.
V. HAFTUNG
1.) Der Mieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.) Der Mieter hat das e-Bike in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ausnahme: E-Bikes müssen nicht mit geladenem Akku zurückgegeben werden.
3.) Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4.) Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
VI. RÜCKGABE DES FAHRRADS
1.) Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Vortag der Abreise dem Vermieter vor Ort zurückzugeben.
2.) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
VII. DATENSCHUTZ
Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden mittels Meldezettel elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden Zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen Ausmaß an Dritte (Versicherung, Polizei, ...) weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.
MIETVERTRAG VERLEIH e-Bike
(zur Ansicht)
Dieser Mietvertrag wird zwischen uns (Familie Scheibenreif) und dem
Gast ..................................................., Meldezettel Nr. ..............................
bezüglich Nutzungsüberlassung unseres/r E-Bike/s in der Farbe
weiss schwarz abgeschlossen.
Zur Verfügung gestellt werden:
Helm Fahrradschloss Ladegerät
Für unser e-Bike gilt nicht die Helmpflicht für Erwachsene, aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen eines Fahrradhelmes. An Personen unter 18 Jahren werden unsere e-Bikes nicht vermietet.
Das Fahrrad wurde im einwandfreien Zustand von Landhaus Scheibenreif übergeben. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrrads / E-Bike und akzeptiert die Mietbedingungen (siehe oben).
Übernahme:
Puchberg, ............................................. Datum/Unterschrift des Mieters
Datum der Nutzung: ...................................................................................
Rückgabe:
Puchberg, ............................................. Datum/Unterschrift Scheibenreif
Wir wünschen sichere Fahrt und viel Vergnügen beim Radeln!